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Kronen Zeitung

24.02.2025, 15:40 Uhr
Allgemein

„MÜTTER SIND HEILIG“

Hobby-Kicker (55) tritt Schiedsrichter ins Spital

Harald Schume

Prozess in Eisenstadt: Weil seine verstorbene Mutter beleidigt worden sein soll und der Referee nichts dagegen unternommen habe, brach ihm ein Fußballer in einer unterklassigen Liga den Knöchel. Einfach so. 


Wir schreiben die 53. Spielminute im Reserve-Schlager zwischen dem SV-Lackenbach und dem SV Steinberg-Dörfl im Burgenland. Es steht 8:1. Eine verteidigende Dörfler Nachwuchshoffnung, erst 55 Jahre jung, schupft einen Gegner von hinten um.

„Ich habe Hu...kind (ordinäre Bezeichnung, verklausuliert, Anm.) zu ihm gesagt“, meint die Lackenbacher Nummer 16 beim Prozess in Eisenstadt. Und schon nahm das entschiedene Match Fahrt auf.

Rote Karte nach Wortgefecht
„Nein. Ich fi..e deine Mutter war’s“, sagt der gebürtige Türke, der, „ich weiß nicht genau, wie lange schon“, österreichischer Staatsbürger ist. Die Dolmetscherin übersetzt jedenfalls gut.

Weil der Beleidigte – „bei uns sind die Mütter heilig“ – dem verbalen Übeltäter eine Faustwatsche angedroht hatte, sah er von Schiedsrichter Hermann Felber die Gelbe Karte. Garniert mit den Worten: „Wenn du keine Ruhe gibst, gehst du duschen.“ Der Sportsmann reklamierte weiter, also wurde er des Platzes verwiesen.

44 Tage Liegegips
„Ich hatte alles im Griff“, so der Angeklagte, der Schwung nahm und mit dem rechten Vollrist den linken Knöchel des Schiedsrichters abvollierte. Glatter Bruch! Das Spiel wurde abgebrochen, Felber lag 44 Tage mit Liegegips im Bett. 50 Thrombosespritzen später konnte der 61-Jährige wenigstens wieder Autofahren.

Zeitung lesen auf der Anklagebank
Der Übeltäter folgte den Ausführungen mit einem seltsamen Dauergrinser. Zwischendurch blätterte er auf der Anklagebank in einer Zeitung. „Sind Sie so gelangweilt?“, wollte Melanie Gschiel, die Vorsitzende des Schöffensenats wissen. Missmutig hörte er auf.

Das Urteil – 18 Monate bedingte Haft, 1800 Euro Geldstrafe und 6078 Euro Schmerzensgeld für den bedauernswerten, fehlerfreien Schiri, ist nicht rechtskräftig. Vom Burgenländischen Fußballverband war der Kicker bereits für 60 Spiele gesperrt worden. Mit 58 darf er wieder treten – auch gegen den Ball.


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