Allgemeine Einstellbedingungen (AEB)

Allgemeine Einstellbedingungen

  1. Geltungsbereich der AEB
    1. Die SFA Sport GmbH („SFA“) erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB). Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
      • SFA einerseits und dem Kunden andererseits und
      • dem Kunden einerseits und dem Nutzer andererseits.
    2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SFA hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    3. AGB des Kunden widerspricht SFA ausdrücklich.
    4. Änderungen der AEB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AEB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
    5. Die vorliegenden AEB richten sich vorrangig an Unternehmen im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG.
  2. Über SFA
    1. SFA stellt Akteuren des österreichischen Amateurfußballs eine „Medienplattform“ zur Abrufbarhaltung von Informationen über den Verein, dessen Leistungen und Neuigkeiten zur Verfügung.
    2. Vertragsgegenständlich sind die Abrufbarhaltung von vom Kunden oder seinen Funktionären oder Erfüllungsgehilfen selbst eingegeben Informationen.
    3. Die Services werden von SFA in Form einer „Software as a Service“-Lösung (SaaS) bereitgestellt. Vertragsgegenständlich ist die Bereitstellung des Zugangs zu diesen Services. Die Software und die Apps stehen in ihrer Gesamtheit im Eigentum von SFA und sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden werden (mit Ausnahme an den Apps, siehe dazu Punkt 2.6) keinerlei Lizenzrechte an der dem Service zugrunde liegenden Software eingeräumt.
    4. Der Kunde ist Medieninhaber in Bezug auf jene Veröffentlichungen, die er selbst verwaltet, SFA ist technischer Verbreiter und Host.
    5. SFA wird den Nutzern die Services der Plattform zum Abruf bereithalten und die Apps zum kostenlosen Download anbieten, wodurch auch ein gesondertes Registrierungsverhältnis zwischen dem Nutzer und SFA entsteht, dem SFA eigene Nutzungsbedingungen zugrunde legt.
    6. Beim Download der App durch den Nutzer gelten ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops (z.B. Apple App Store, Google Play), auf die SFA keinen Einfluss hat. Die Bedingungen des Downloads der Apps werden am Bildschirm des Endgerätes ausgewiesen. Die Apps können erforderlich sein, um die Services voN SFA nutzen zu können. Der Nutzer erwirbt das nicht ausschließliche, jedoch zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, eine Kopie der App für seine eigenen Zwecke auf seinem Endgerät zu speichern.
  3. Registrierung
    1. SFA lädt den Kunden durch Bereitstellung einer Abfragemaske ein, sich grundsätzlich kostenlos für die Nutzung der Plattform zu registrieren.
    2. Der Kunden hat zu diesem Zweck die vorgesehene Abfragemaske vollständig und richtig auszufüllen und ausdrücklich die AEB in der gültigen Fassung zu akzeptieren. Die vom Kunden bekannt gegebenen Daten sind vom ihm während des aufrechten Registrierungsverhältnisses aktuell zu halten.
    3. Mit der vollständigen Registrierung erklärt der Kunden verbindlich sein Vertragsangebot zur Nutzung der Plattform, das von der SFA durch Übermittlung einer Registrierungsbestätigung per E-Mail angenommen werden kann.
    4. Dem Kunden obliegt die Sicherung und Geheimhaltung der Zugangsdaten zu seinem personalisierten Bereich.
    5. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. SFA behält sich vor, Registrierungsanfragen des Kunden grundlos abzulehnen.
    6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Services durch SFA. SFA behält sich vor, die Service jederzeit (ganz oder teilweise) einzustellen, zu adaptieren oder kostenlose Services kostenpflichtig zu stellen.
    7. Der Kunde kann Funktionäre oder Fans, im Folgenden kurz „Erfüllungsgehilfen“, als „Teamreporter“ anmelden und diese damit ermächtigen, in seinem Namen Inhalte (im Folgenden kurz: „Content“ wie Lichtbilder, Text, Logos, Videos, Grafiken usw.) zum Abruf bereit zu halten. Er haftet für die Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen wie für seine eigenen. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung, SFA behält sich vor, die Ermächtigung jederzeit zu widerrufen.
  4. Leistungen von SFA
    1. Vertragsgegenständlich ist die Abrufbarhaltung von Content über den Kunden auf der fan.at-Plattform.
    2. SFA stellt dem Kunden einen persönlichen Online-Zugang (Webinterface) zur Verfügung, um seinen Content auf der Plattform einzupflegen und abrufbar halten zu können.
    3. SFA trifft über die Abrufbarhaltung des Contents hinaus keine Vermarktungsverpflichtung für den Content.
    4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich bei der Bewerbung der vertragsgemäßen Einschaltungen zu unterstützen.
    5. SFA wird die Services laufend warten und funktionsfähig halten. Dem Kunden steht aber kein Anspruch auf ein bestimmtes Update oder Upgrade zu.
  5. Rechte und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunden verpflichtet sich, auf der Plattform aktuellen und wahrheitsgemäßen Content einzupflegen und diesen Content im laufenden Vertragsverhältnis aktuell zu halten.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
    3. Der Kunde garantiert SFA, bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen gegen keine Rechte zu verstoßen, insbesondere Verletzungen von Urheberrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechten und gewerblichen Schutzrechten zu unterlassen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Garantien hat der Kunde SFA schad- und klaglos zu halten.
    4. Die Übermittlung von Inhalten des Kunden hat online in elektronischer Form zu erfolgen. Erfolgt die Übergabe auf einer Hardcopy (CD, DVD, USB-Stick usw.), so geht das Eigentum an der Hardcopy auf SFA über.
  6. Rechte und Pflichten von SFA
    1. SFA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Content zu kontrollieren und nicht sinnverändernde Änderungen, insbesondere zur Beseitigung von Tippfehlern, vorzunehmen.
    2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Plattform für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt wird. SFA übernimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der angebotenen Dienste, sowie für eine bestimmt Verwendbarkeit. SFA haftet dem Kunden nicht für eine allfällige Unterbrechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Plattform.
    3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von SFA angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber und (Social-)Media-Kanäle angeboten werden. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Dienste abhängig, auf die SFA keinen Einfluss hat.
    4. SFA ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine kurze, angemessene Zeit zu unterbrechen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten, SFA wird im Gegenzug auf eine schnelle Störungsbeseitigung hinwirken.
  7. Dauer/Auflösung
    1. Sofern keine ausdrückliche Einstelldauer vereinbart wurde, erfolgt der Vertragsabschluss unbefristet. Der unbefristete Einstellvertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines vorausbezahlten Zeitraums, liegt dieser nicht vor, zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen schriftlich (E-Mail oder Telefax genügt) gekündigt werden.
    2. Ausdrücklich befristete Einstellverträge können während der Vertragslaufzeit von jeder Vertragspartei nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
    3. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Kunde (insbesondere im Zusammenhang mit einer Paketbuchung) einer Mindestbezugsdauer (= Kündigungsverzicht) zugestimmt hat. Die Vereinbarung einer Mindestbezugsdauer stellt keine Befristung dar und lässt den Leistungsbezug über den Zeitraum des Mindestbezuges weiterlaufen.
  8. Einschaltungsentgelt
    1. Die Basis-Einschaltung des Kunden ist grundsätzlich kostenlos.
    2. Bei den Preisangaben für Zusatzleistungen handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, um Netto-Einschaltungsentgelte je Monat und Profil zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
    3. Das monatliche Einschaltungsentgelt für Zusatzleistungen wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, monatlich im Voraus zum Tag des Vertragsbeginns zur Zahlung fällig.
    4. Gewährt SFA Rabatte auf Paketbuchungen mit einer fixen Laufzeit, so tritt die Fälligkeit für das gesamte Paket, soferne nichts anderes vereinbart wurde, am Tag des Vertragsabschlusses ein.
    5. Das jährliche Einschaltungsentgelt wird gemäß dem von der Statistik Austria veröffentlichten VPI 2015 wertgesichert. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, Berechnungsbasis für das zukünftige Entgelt die jeweils für den Monat September des laufenden Jahres verlautbarte Indexzahl. DieVertragsparteien sind berechtigt, einmal jährlich schriftlich (E-Mail genügt) und mit Wirkung ausschließlich für die Zukunft, frühestens aber ab dem 1. Januar, eine Anpassung des Einschaltungsentgelts zu verlangen.
  9. Zahlungen
    1. Rechnungen von SFA sind umgehend zur Zahlung fällig.
    2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, SFA die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Das umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben je € 25,00 sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
    3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann SFA sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist SFA nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
    4. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich SFA für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
  10. Vom Kunden bereitgestellter Content
    1. SFA räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, eigenen „Content“ (wie Lichtbilder, Videos, Grafiken, Logos, Texte usw.) einzustellen und damit in einem interessierten Forum zu veröffentlichen. Für den Content ist der jeweilige Kunde selbst verantwortlich. In Bezug auf diesen Content kommt SFA die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content des Kunden keinen Einfluss nimmt und diesen auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit von SFA kann gemäß § 16 Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn er von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung entfernt/sperrt.
    2. Der Kunde räumt SFA für die Dauer der jeweils geltenden gesetzlichen Schutzfrist an dem von ihm eingestellten Content ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nut-zungs- und Bearbeitungsrecht, insbesondere zu Zwecken der Abrufbarhaltung, Veröffentlichung und Verbreitung über die Plattform ein. Die Rechte umfassen insbesondere auch die Verwertung des Contents zur Bewerbung der Plattform, von Produkten und Dienstleistungen von SFA. SFA ist nicht verpflichtet, die Inhalte abrufbar zu halten; er kann den Content des Kunden jederzeit zurückweisen, an einem anderen Ort veröffentlichen, kürzen oder löschen.
    3. Der Kunde sagt SFA ausdrücklich zu, keinen Content einzustellen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte des Fotografen, Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten und den Datenschutz von Betroffenen) verletzt und ihm die Nutzungsrechte zur nicht bloß vorübergehenden Vervielfältigung, Verbreitung und Abrufbarhaltung zustehen. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Contents.
    4. Behauptet ein Dritter, durch den Inhalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein, so ist SFA berechtigt, die vom Kunden bekannten Kontaktdaten bekannt zu geben.
  11. Kennzeichnung, Referenz
    1. SFA ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).
  12. Gewährleistung/Haftung
    1. Für ihre eigenen Dienste (nicht aber für den Content) leistet SFA Gewähr im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
    2. Die Haftung von SFA und die ihrer Organe, Angestellten, Kunden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die SFA zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung von SFA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
    3. Die Services basieren größtenteils auf einer Eigenentwicklung von SFA und wird dem Kunden „as is“ zur Verfügung gestellt. SFA macht keinerlei ausdrückliche Zusagen für eine bestimmte Funktionalität oder Interoperabilität mit bestehenden oder zukünftigen Bedürfnissen des Kunden. SFA erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten.
  13. Datenschutz
    1. SFA erklärt, das österreichische/europäische Datenschutzrecht einzuhalten und den Kunden und Nutzern ausreichend Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung zu bieten.
    2. Der Datenverarbeitung durch SFA liegt die ausführliche „Datenschutzinformation“ zugrunde.
  14. Sonstiges
    1. Sollten einzelne Bestimmungen der AEB oder des Einstellvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so sollhierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
    2. Änderungen und Ergänzungen der AEB oder des Einstellvertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Schriftform.
    3. Sollten in diesen AEB oder anderen Verträgen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männli-cher Form angeführt sein, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
  15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort
    1. Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnor-men Anwendung.
    2. Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für Graz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
    3. Der Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in Graz.

Stand: 07.10.2020